Wer darf Mitglied werden

Unsere Vereinssatzung regelt:

Mitglieder dürfen handwerkliche Betriebe wie Metzger, Wursthersteller und Gastronomen werden, die sich verpflichten, dass alle Wurstwaren, die sie herstellen und/oder vertreiben, komplett ohne künstliche Geschmacksverstärker sind. (Ausgenommen sind zugekaufte Produkte wie regional geschützte Marken wie Schwarzwälder Schinken, Serano-Schinken etc. Auf die dort enthaltenen Geschmacksverstärker ist deutlich und leicht erkennbar hinzuweisen.)

Gewürzhersteller, die Gewürze, Gewürzmischungen und vergleichbare Produkte zum Würzen von Wurstwaren herstellen, dürfen Mitglied werden, wenn ihre Produkte ohne künstliche Geschmacksverstärker sind.

Ferner dürfen alle natürlichen oder juristischen Personen Mitglied werden, die das Ziel des Vereins ideell unterstützen (im Folgenden „Fördermitglieder“ genannt).