Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist, laut Satzung, „die Förderung von Wurstwaren, die ohne zugesetzte künstliche Geschmacksverstärker (insbesondere ohne Mononatriumglutamat) hergestellt und vertrieben werden.“

 

Die Satzung des Vereins „Fränkisches Wurst-Reinheitsgebot e.V.“ steht in keinerlei Konkurrenz zu gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere nicht zu lebensmittelrechtlichen Bestimmungen).

Es handelt sich beim „Fränkischen Wurst-Reinheitsgebot“ um eine freiwillige Selbstverpflichtung ohne gesetzliche Bindungskraft.