Zweck des Vereins ist, laut Satzung, „die Förderung von Wurstwaren, die ohne zugesetzte künstliche Geschmacksverstärker (insbesondere ohne Mononatriumglutamat) hergestellt und vertrieben werden.“
Die Satzung des Vereins „Fränkisches Wurst-Reinheitsgebot e.V.“ steht in keinerlei Konkurrenz zu gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere nicht zu lebensmittelrechtlichen Bestimmungen).
Es handelt sich beim „Fränkischen Wurst-Reinheitsgebot“ um eine freiwillige Selbstverpflichtung ohne gesetzliche Bindungskraft.